Zitat
... daß nach wegfall des § 23 6a StVZO auch sämtliche alten Urteile und Erlässe wirkungslos in der Luft verpuffen. ...

...

Tja und das ist die interessante Frage, die m.W. noch niemand abschließend beantwortet hat:

Was ändert der Wegfall von § 23 6a tatsächlich an der derzeitigen steuerlichen Situation?

(insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die FA ja anscheinend nicht an einer straßenverkehrsrechtliche Typisierung gebunden sind <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> )