EG RiLi 1997/27/EG vom 22.7.1997:
Zitat Artikel2:

Die Mitgliegstaaten dürfen werder die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug noch den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs aus Gründen im Zusammenhang mit seinen Massen oder Abmessungen verweigern oder untersagen, wenn diese den Anforderungen des Anhang I genügen.

Zitat Ende


Darf D also eigentlich die Umtypisierung verweigern?


Kini