Beide Punkte wurden, soweit ich mich erinnere hier schon einige Male gepostet.
>> ...wenn der eintrag im brief die tinte beim fa nicht wert ist, warum dann geld für ne umschreibung ausgeben ...
Meine Rede, solange es keine Klarheit gibt, bringt eine Umschreibung nix.
>> Darf D also eigentlich die Umtypisierung verweigern?
Grundsätzlich natürlich nicht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, da Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes noch zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates gehören.
Problem a) erfüllt der Antrag auf Typisierung die Voraussetzungen? (ist das Kfz. so wie beantragt?, braucht man eine Herstellerbescheinigung?, Antragsfristen nach Zulassung, gilt das nur für Neuzulassungen oder auch für Änderungen) b) im Zweifelsfall nur auf dem Klageweg erreichbar
Hoffe zur weiteren Verwirrung beigetragen zu haben.