ist wohl zum wiederholten male dieser noch nicht so alte hut mit der AF- "Aufbau"-geschichte.
Doch sehr wundersam die Einigkeit von TÜV und DEKRA - inzwischen auch die KÜS ... in ihrer Argumentation darauf bestehen, daß irgendwo geschrieben sein soll, daß die Fahrzeugtypisierung "AF" im Brief schon bei der Ersterstellung des Fahrzeugbriefes als solche eingetragen werden dürfte und im Nachhinein - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr verändert werden dürfte.
Weiß hier einer, wo diese Bestimmung nachzulesen wäre? -
Grundsätzlich wird von der Notwendigkeit eines Vollgutachtens gesprochen, um ggf. in den allseits heißbegehrten Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu bekommen. - Meiner Meinung nach ist die Definition des Aufbaus glasklar in den EU-Richtlinien definiert ... und sodenn ein Fahrzeug diesen Richtlinien voll entspricht weshalb sich das kleine Nebengeschäft entgehen lassen? -
Im Gesetzentwurf der neuen Kfz-Steuer wären AF-Fahrzeuge ja ebenso wie Wohnmobile über 2.81 tonnen und darunter von der Hubraumsteuer betroffen.
Vielleicht kann mal jemand mit höheren Weihen seinen Senf hier mit dazugeben - und "mei" die Würstel nedd vergessen. Das Brot kost' extra - wie beim "Brotzeitteller" in Österreich und man möge mir meine Unkenntnis vergeben.


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"