kos-motorsport.de schreibt folgendes,


Wir haben uns für Sie mit den Fakten, den Gerüchten, den Trends und den rechtlichen Möglichkeiten beschäftigt. Hier ein kurzer informativer Überblick:

Die sogenannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen müssen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a mit Wirkung zum 01.05.2005 als PKW und damit nach Hubraum besteuert werden.

Gerade für großvolumige KFZ, welche bisher auch als Kombinationskraftwagen bezeichnet wurden, zieht dies eine erhebliche Steuererhöhung nach sich.

Was kann man tun um mit seinem 4,2 Liter Diesel nicht eine ca. 1100%-ige KFZ-Steuererhöhung von zum Beispiel heute EUR 173,- auf dann EUR 1578,39 in Kauf nehmen zu müssen?

Es werden sogenannte Umschlüsselungen zu Mehrzweckfahrzeugen M1-AF propagiert
Eingruppierung des Fahrzeuges in die Aufbauart Wohnmobil
Fahrzeugumrüstung auf geregelten Katalysator bzw. Dieselkatalysator

Zu 1:

Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug)

In verschiedenen Medien und Publikationen werden nun von Unternehmen, die bisher sogenannte "Auflastungen" vertrieben haben, die Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug) als Möglichkeit zum Steuersparen vorgeschlagen.

Dazu einige Anmerkungen und Erläuterungen:
Wenn mit einer einfachen Eingruppierung in eine andere Gruppe die Steuererhöhung einfach ausgehebelt werden könnte, würde man dann den bisherigen § 23 Abs. 6a streichen?
Generelles Ziel von EU- und nationalem Recht ist es, Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten nach einheitlichen technischen Merkmalen in den Verkehr zu bringen.
Die Zulassung und verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist zumindest noch bis 01.10.2005 eine ausschließlich nationale Angelegenheit nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten.
Die Finanzbehörden sind nicht an die verkehrrechtliche Einstufung gebunden. Sie können eigene Feststellungen und Festlegungen treffen!
Eine Änderung der Fahrzeug- und Aubauart nach zum Beispiel M1 und / oder AF gem. Richtline 70/156/EWG ist ohne jede technische Änderung durch einen Sachverständigen nicht zulässig. Hierzu gibt es klare Anweisungen vom KBA
Wie grenzt sich ein Mehrzweckfahrzeug gegenüber anderen Aufbauarten ab? Zur Bestimmung des Typs werden prinzipiell die Definitionen der ISO 3833-1977 herangezogen. Eine nicht klar zu treffende Unterscheidung von Mehrzweckfahrzeugen zu Kombilimousinen wird in Kauf genommen. So wird eine Einstufung als Mehrzweckfahrzeug erst dann vorgenommen, wenn dem Aufbau keiner der nach Norm beschriebenen Begriffe zugeordnet werden kann.
Sicher scheint jedoch, dass zum Beispiel ein Fahrzeug, welches die Attribute einer Limousine aufweist, keinesfalls als Mehrzweckfahrzeug eingestuft werden wird.

Fazit: Aus Sicht des Technischen Überwachungsvereins kommt eine diesbezügliche Änderung der Fahrzeugpapiere nicht in Betracht, solange Festlegungen zur steuerlichen behandlung der Mehrzweckfahrzeuge AF und der darauf aufbauenden Handhabung durch die Finanzämter nicht vorliegen. Und dies dürfte nicht vor April 2005 zu erwarten sein.

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Zu 2:

Umgruppierung als Wohnmobil

Auch bei den Wohnmobilen gilt zunächst einiges von den o.g. Argumenten. Es dürfte schwierig sein, bei einen Geländewagen, wenn er nicht vom Auf- und Ausbau her den prüfenden Institutionen für eine Nutzung als Wohnmobil geeignet zu sein scheint, die Fahrzeug- und Aufbauart zu ändern. Außerdem wird diese Möglichkeit nur einer Teilmenge der betroffenen Fahrzeuge überhaupt offenstehen. Auch hier gilt, dass die steuerliche Behandlung der Fahrzeuge dann den Finanzbehörden obliegt.

Genaueres kann man aber erst ab 01.05.2005 sagen.


Fazit: Man kann größere Geländewagen natürlich problemlos zum Wohnmobil umschreiben, sofern die typischen Ausbauten dafür natürlich vorhanden sind (z.B. Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheit, Kocher und ein Stauraum). Nur wie es sich dann mit der KFZ-Steuer verhält, ist zur Zeit noch unklar.

Bleibt die Gewichtsbesteuerung bei über 2,8 t oder werden alle Wohnmobile nach Gewicht besteuert oder kommt eine eigene Steuer für Wohnmobile?

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Zu 3:

Katalysator EURO Norm- Diesel-KAT D2 D3

Die Nach-/ Umrüstungen die im Handel erhältlich sind werden in der Regel mit ABE oder TÜV ausgeliefert. Es muß aber eine Eintragung erfolgen, damit die Schlüsselnummer geändert werden kann. Nur so erhält man die Kfz-Steuer erstattet. Bei der Eintragung gibt es in der Regel keine Probleme. Sofern der Nachrüstsatz mit ABE ausgeliefert wird, erfolgt der Eintrag und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle. Bei einem Satz mit TÜV-Gutachten erfolgt der Eintrag beim TÜV und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle.

Für Benzin-Motoren gibt es bereits für viele Fahrzeuge Nachrüstsätze. Gleiches gilt für Dieselkatalysatoren die eine Einstufung nach EURO 1 bzw. EURO 2 bewirken.

Bei den Dieselkatalysatoren für D2 bzw. D3 stehen die Unternehmen bereits in den Startlöchern. Sobald die genaue steuerliche Behandlung verabschiedet ist, werden die bereits vielfach serienreifen neuen Katalysatoren zur Gutachtenerstellung freigegeben. Damit dürften ab Mitte des Jahres 2005 die Dieselkatalysator-Versorgung anlaufen.

Wir werden dann selbstverständlich unser Angebot an Dieselkat-Nachrüstungen ständig erweitern.

Fazit: Hier kann man richtig Steuern sparen. Man steigert den (Wiederverkaufs-)Wert seines Fahrzeuges und tut auch noch etwas für die Umwelt.

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Unser Tipp:



Der wohl beste Weg wird die Nach-/ Umrüstung auf moderene Katalysatortechnik sein.

Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges steigt. Die KFZ-Steuerbelastung sinkt.

Weitere Änderungen und Anpassungen in der Umgruppierungsthematik sind dann aus steuerlicher Sicht zunächst nicht mehr relevant.



Ein Hinweis in eigener Sache: Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit. Die Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und geben den Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss wieder. Beachten Sie dazu auch unser Impressum.


desweiteren gibt es dort eine detairte liste zu schlüsselnummern

für jene, auf die es zutrifft und oder interessiert Anzeigen
zur katnachrüstung für die Chrysler 4wd Carrange JGC, JC, JW und weitere Fabrikate wie Ford, Chevi und Mitsubishi, aber lest selbst.

Greetz


mondach moin viertel nach acht, die woch zieht sich widder.