>>Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.

Aha und wozu ?

>>Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.

Aja und wen willst du worauf aus der RiLi verklagen ?
Ist die RiLi eine Anspruchsgrundlage oder ist das nicht mehr die StVZO?

>>Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle),

Gleichheitsgrundstz?
Na, ganz so einfach ist das nicht.

>> eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden)

Hmh, woher diese Erkenntnis?
Schonmal was von Rücknahme und Widerruf von rechtswidrigen und rechtmäßigen Verwaltungsakten gehört?
Nein, dann würd ich sowas hier nicht schreiben, denn es ist schlicht falsch.

Zum Text der Firma: Ob es alles tatsächlich so ist, wie dort anscheinend selbstsicher und vollmundig verkündet wird?
Mal abwarten.