Der Denkanstoß von Ingo M ist goldrichtig:Wenn das Fa keinen
Eintrag im KFZ-Schein benötigt,brauchen wir das auch nicht.
niemand muß zum TÜV fahren und sich AF eintragen lassen.
Man kann nämlich nur die Anerkennung techn.Begebenheiten
einklagen und die Zuladung pro Sitzplatz kann ja dann wirklich der zuständige Beamte ausrechnen.
Unter diesem Gesichtspunkt werde ich für meinen WOMO-Disco
eine Gewichtsbesteuerung,nach AF einklagen,weil mein Fahrzeug
die Anforderungen erfüllt oder auch die eines anderen SoKFZ.

@Ingo M:vielen Dank für diesen Denkanstoß
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