genau !!
bei "vorübergehend abmelden" - kommt man möglicherweise bei wieder anmelden in eine ungünstigere Vertragsangleichung bei der Versicherung.
beim wechseln auf Saisonkennzeichen bleibt es bei den alten Vertragsbedingungen. - Nur wenn das 6 Monate und 1 Tag = 7 Monate zugelassen wird kommt man in den Genuß der Schadenfreiheitsklasse und geht mit der VS-Prämie jedes Jahr nach unten. - Das müsste mal jeder für sich mal rechnen und kucken, was dabei herauskömmt.
Wir haben ja noch etwas Zeit damit - die Finazämter halten sich derzeit noch ziemlich bedeckt und man bekommt so gut wie keine Information aus dieser Ecken.
"EIN ZEICHEN SOLLTE MAN AUF JEDEN FALL MAL SETZTEN "-
Leider Gottes kann man ein abgemeldetes WOMO nicht im öffentlichen Verkehrsbereich so stehen lassen. - Man bräuchte einen Stellplatz, der auch nicht grad umsonst mal ist. Je nachdem wo man sich befindet - muss man schon mit grob 30 Euro im Monat dafür rechnen und in den oberen administrativen egagen weiß man darüber auf's allerbestens Bescheid.


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"