Hi Schlammi,

genau DAS ist ja das Linke ! Erst die Leute in Sicherheit wiegen und dann...

Wenn die Erhöhung ab 01.05. kommt dann darfst du die Differenz mit dem Bescheid von März nächsten Jahres nachzahlen. Das ist mir schon ein mal passiert - es hiess damals als Erwiderung auf meinen Einspruch ich hätte von der Erhöhung ja aus der Zeitung gewusst.

Hab' mich inzwischen bei einem Verwaltungsrechtler erkundigt - das ist rechtens und du kannst nix dagegen machen.

Sch..... sowas !

Grüsse

Markus


Zero tolerance for zero intelligence !