Hallo Stefan,

Aus deiner Begründung geht wiederum lediglich hervor dass ein Kraftfahrzeug 'auf Grund objektiver Kriterien' (hier: z.B. ISO 3833-1977 und Richtlinie 2001/116/EG ) beurteilt werden muss - und somit hast du vorraussichtlich wirklich den Anspruch auf Einstufung in Klasse 'AF'- was hier derzeit niemand in Zweifel zieht.

Überhaupt nicht begründen kannst du wieso 'AF' nach neuem KfzSteuerrecht (nicht nach dem alten !) nur nach Gewicht besteuert werden könnte - die Begründung gibt es nämlich nicht. Wozu dann die Behauptung es wäre so ? Ohne die Karte fällt dein Kartenhaus gnadenlos in sich zusammen.

(Anmerkung: Die olle BFH - Kamelle zur ehemaligen Begündung der Gewichsbesteuerung und der ganzen Rest sind reif für die Tonne nachdem demnächst AF explizit vom Steuerrecht erfasst wird. Von Pkw war auch nicht die Rede. Was hast du da bloss wieder sinnfrei zusammenkopiert... Klar - mehrere Seiten schinden Eindruck und stiften Verwirrung aber's steht halt überhaupt nicht das drin was du begründen wolltest)

Richtig ist vielmehr: Für jede dieser Gruppen bzw. Klassen kann der Gesetzgeber die Besteuerungsgrundlage im Kfz - Steuerrecht nach Lust und Laune festlegen - auch für 'AF' - wenn er will nach Hubraum, CO2 - Emissionen oder Motorleistung wenn ihm das sinnvoller erscheint - und ohne dass dies anfechtbar wäre.

Und genau das kann passieren: 'AF' generell nach Hubraum besteuert. Alle. Ohne Ausnahme. Und die 50% werden aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Dann gibts auch keinen Interpretationsspielraum - man sieht ja schon jetzt wohin das führt. Zu Prozessen nämlich - wenn mans auch einfacher haben könnte. Also weg damit. Kein 50% - 'Geschenk' an uns Geländewagenfahrer. Braucht nur jemand einen Ausdruck dieser Diskussion in den damit befassten Arbeitskreis tragen dann isses soweit.

Wasserdicht - aus und vorbei.

Ist es das wozu du die Politik provozieren willst ?

Keine Gewichsbesteuerung mehr - auch nicht mehr für Fahrzeuge die analog zum aktuell bekannten Gesetzentwurf mehr als 50% ihrer Innenraumlänge für Ladung zur Verfügung haben ?

Willst du den Gesetzgeber dazu zwingen dass sogar die Gruppe der bisher vorraussichtlich Begünstigten - definitiv alle Stations mit nur einer Sitzreihe - wohl auch ganz viele SWB's auch noch rausfliegen ?

Gewichtsbesteuerung durch die Hintertür für alle wirds nicht mehr geben. Politisch nicht mehr gewollt - vor der Öffentlichkeit nicht vertretbar. Das weisst auch du.

Das in dem am 01.02. vorgestellten Gesetzentwurf drinstehende ist das für uns maximal erreichbare. Auch weil nur die 50% (so fragwürdig auch immer) uns von Touareg & Co. abgrenzen können. Ohne Mischfläche. Ein Kriterium zu Gunsten vieler Geländewagen (leider nicht aller). Und du stellst das auch noch in Frage ? Ich kenne keine bessere Alternative.

Keine Abgrenzung zu SUV's - keine Gewichtsbesteuerung. So einfach ist das.

Mein lieber Stefan - mir scheint du weisst überhaupt nicht was du da möglicherweise anrichtest.



Grüsse

Markus


Zero tolerance for zero intelligence !