Zitat
@ Markus,

es ist nicht richtig was Du schreibst.

Der Gesetzgeber kann AF nicht komplett aus der Gewichtsbesteuerung – also die 50% Regel – streichen. Zitat aus der Begründung zum KraftStG

...
Gruß Stefan

@greenbee

Was sollte den Gesetzgeber daran hindern?
Gar nix!
Der Gesetzgeber kann im nationalen Kfz-Steuergesetz regeln was er will, solange er sich an die verfassungsmäßigen Grundsätze hält.

Er könnte darin sogar regeln, dass die Kfz-Steuer künftig von allen gleichermaßen über den Spritpreis bezahlt wird.

Oder er könnte das Gesetz komplett streichen und die Mineralölsteuer entsprechend erhöhen.

Das wäre mal ein vernünftiger Ansatz!

Und nicht die von Wunschdenken geprägte Diskussion für eine Art Privileg für bestimmte Gruppen.

Grüsse

uwe