Ich habe heute auf Umwegen ein internes Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen an die einzelnen Kfz-Steuerstellen der Finanzämter erhalten.

Soeben habe ich auch deshalb mit dem diesbezüglichen Sachbearbeiter der zuständigen Ministerialrätin, der das Schreiben verfasst hat, ein längeres Telefonat geführt. Laut seiner Aussage handelt es sich hierbei um einen Vorab-Entwurf zur Information, der zum Ende der Woche auch amtlich in Kraft treten wird. Laut dieses Sachbearbeiters haben in der vergangenen Woche Gespräche der zuständigen Referenten auf Länderebene stattgefunden, in denen beschlossen worden sei, die bayerische Vorgabe auch in den anderen Bundesländern umzusetzen.

In der Anweisung (?) werden so gut wie alle bisher nach Gewicht besteuerten Fahrzeuge über 2,8 t z.Gg. zur Besteuerung als Pkw eingestuft. Darunter Pickups mit Doppelkabine, Geländewagen, alle Wohnmobile unabhängig vom z.Gg., Großraumlimousinen, Kleinbusse, Mehrzweckfahrzeuge.

Einzige Ausnahmen: Pickups mit Einzelkabine sowie Pickups, bei denen die "zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner ist als die Ladefläche".

Ein interessanter Aspekt ist in der Anweisung (?) ebenfalls enthalten: Hierin wird auf die Besteuerung von zu Lkw umtypisierten Pkw eingegangen.

Darin heißt es:
"6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von "Pkw" (Fahrzeugklasse M1) in "Lkw" (Fahrzeugklasse N) - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht - nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (...)

- Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht werden

- Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein, die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen). (...) Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraumlimousinen."

Ich habe leider nur einen qualitativ sehr schlechten Scan vorliegen, den ich hier nicht als Grafik einstellen kann, versende ihn aber gerne per email auf Anfrage per PM.

Die entsprechende Anweisung (?) dürfte aber auch nach in Kraft treten in den nächsten Tagen entsprechend bei den Finanzämtern in Kopie erhältlich sein.