Oooch Kinners,

das Ganze ist doch nicht wirklich rigoroser als der Entwurf vom 01.02.

Was vielleicht ein bisschen wehtun könnte wäre Lkw - Versicherung und Sonntagsfahrverbot mit Hänger - wenn der 'AF' - quasi - 'Lkw' nicht mehr drin ist - wer weiss das genau ?

Alle anderen können wirklich schon mal das Schweissgerät für die Verblechungsaktion und die 50% - Hürde warmlaufen lassen (und ich denke da sind einige kreative Köpfchen unter euch wenns nicht langen sollte - ooooder täusch' ich mich da ?).

Und die grossen Womos: Bei auf Lkw umzufrickelndem Umbau mag's ja steuerlich vielleicht in Griff zu bekommen sein - aber Hymer, Knaus & Co. mit Festaufbau sind leider gekniffen, was wirklich gemein ist - die tun niemandem etwas und stehen sich das ganze Jahr die Räder in den Bauch. Ausser - ja ausser sie können ihr Schneckenhäuschen abnehmen und auch mal eine Pritsche..... Wenns so bleibt vielleicht die Zukunft für die Jungs und Mädels. Trotzdem saugemein. Können ja nicht Bad, Bett und Klo als Ladung mitnehmen... - aber wer weiss...

Daher vielleicht eine Idee für die ganz hart getroffenen - nicht ganz zum Scherz: Im grenznahen und steuergünstigen Ausland zulassen und von dort aus in den Urlaub starten (bloss nicht nach Deutschland - das mag der Fiskus garnicht....)

Grüsse

Markus

p.S.: zu Jens' Argument: nach meinen Recherchen liegen die Abgasnormen für kleinere Lkw qualitativ ca. eine Normstufe unterhalb der Pkw - Normen, da aber viele Pkw - Abgasgrenzwerte in der Einheit g/km gemessen werden sind natürlich gewichtsabhängig Pkw - Normen für einen Lkw/schweres Womo technisch nicht erreichbar - es ist also Unsinn diese an leichten Pkw zu messen. Hier z.B. erkennt ihr warum euer EUR2 - Geländewagen nur einen EUR1 - Abgasschlüssel (z.B.'29') besitzt - nämlich weil er nur die Abgasgrenzwerte zu Pkw - EUR1 unterschreitet.

[Linked Image von people.freenet.de]


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