Zitat
Hi Landcruiser,

Das kann sein wenn der X5 ein zGG über 2,5t hat - da liegt EU - Abgasprüftechnisch bzw. Zulassungsrechtlich (frag mich net wie das genau heisst) die Grenze - 2,8t war ja nur ne nationale Angelegenheit....

Allerdings haben Nutzfahrzeuge der Gruppe I immer dieselben Grenzwerte einzuhalten als die Pkw ihrer Abgasnorm. Gruppe II und III haben laxere Abgaswerte - siehe auch die von mir vorher gepostete Tabelle. Die ging analog weiter bis EUR4 - hab' ich aber der Einfachheit halber abgeschnippelt....

Was mich allerdings interessieren würde wie ein EUR2 Geländewagen steuerlich bewertet wird der nur die Abgaswerte analog zu EURI für Pkw erfüllt (Eben Schlüssel 29) EU 96/69 III - siehe vorher gepostete Tabelle.... Oder eben ein EUR 2 oder 3 Defi - der auch nach Nutzfahrzeugkriterien sein EUR 2/3 bekommen hat....

Weiss das jemand zufällig ?

Grüsse

Markus
EU 96/69 III bezieht sich auf eine Tabelle der EURO2-Norm 96/69/EG. III ist eine Zeile mit erhöhten Grenzwerten und macht Schlüsselnummer 29. Dies entspricht einem Steuersatz entsprechend EURO1 = 27,35 EUR je angefangene 100cm³ ab 1.1.2005.

Die EU 98/69 III ist EURO3 mit Schlüsselnummer 51. Das entspricht wiederum dem Steuersatz für EURO2 = 16,05 EUR je angefangene 100cm³ seit 1.1.2004.

Die Sache ist etwas verwirrend und man braucht einige Zeit da durchzusteigen. Maßgebend ist wirklich hier eine 2,5t-Grenze für die Unterscheidung M und N1. N1 ist dann wiederum aufgeteilt in verscheidene Bezugsmassen RW (Relative Weight???, nach 96/44/EG, was auch immer da wieder genau steht) und III ist RW > 1760kg.