@alle an Facts Interessierten

Die PkW-Normen messen g/km im EUDC-Zyklus und sind schon deshalb nicht mit "echten" LkW-Grenzwerten vergleichbar, bei denen der Motor gemessen wird, deshalb g/kWh. Die "Rückstufung" der Gruppe III (über 2,5t) im dt. Kraftfahrsteuerrecht mag mit den im Vergleich zu durchschnittlichen PkW höheren Grenzwerten zusammenhängen oder auch nur der Geldbeschaffung dienen. Leichte Nfz können mit einer PkW-Abgaszertifizierung genehmigt werden, umgekehrt geht das nicht.

@ Naive aller Art
Daß das bisherige Herumposaunen - natürlich unveorhersehbar und zufällig <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> - dazu geführt hat, daß die potenziellen Auswege einer nach dem anderen "zugeht", ist wohl anhand der Postigs, "Dokumente", etc. nachvollziehbar. Schadensbegrenzung kann nicht darin bestehen, den Warnern alles mögliche zu unterstellen, sondern wird wohl nur mit einer Verhaltensänderung möglich sein. Daß es immer dann, wenn die "herrschende Lehre" kritisch hinterfragt wurde, entweder keine Antwort oder nur Polemik gab, ist der beste Beweis dafür.

Grüsse,
Peter