Tach zusammen.

Vorab: Mir sind noch keine konkreten Ergebnisse von der Länderreferententagung bekannt.

Ein anderer Gedanke erscheint mir aber sehr überlegenswert: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Wie sieht es bei der geplanten Steuerrechtsänderung mit dem Vertrauensschutz aus?
Der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber wird durch das Rückwirkungsverbot gewährleistet;
d.h., ein Gesetz, das nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, ist grundsätzlich verfassungswidrig.
In unserem Fall bedeutet dies unter Umständen, dass durch die Abschaffung des § 23 Abs. 6a der StVZO und der sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Folgen, die Kaufentscheidung für einen Geländewagen für den Einzelnen nachträglich zu einem finanziellen Desaster führen kann, ohne dass er damit rechnen konnte.
Durch die genannten Rechtsänderungen werden den längst erledigten Finanzierungsplänen, die sich jeder vor einem Fahrzeugkauf macht, nachträglich die Grundlage entzogen. Dies wäre dann ganz klar ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und damit gegen das Grundgesetz.
Da ich kein Jurist bin, sollten wir mal in diese Richtung unsere Fühler ausstrecken.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis