@amtsschimmel

Kurz gesagt: Vergiß den Vertrauensschutz, der ist u.a. hier m.W. nicht relevant.

"Ich bin Beamter geworden und nun streichen sie mir nach 30 Jahren die Sonderzuwendungen (Urlaub, Weihnacht")

Pech gehabt, siehe entsprechende höchstinstanzliche Urteile.

Die ganze Geschichte mit der rückwirkenden Gesetzgebung und dem Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten incl. der ex nunc/ex tunc-Diskussion und Vertrauensschutz in diesen Fällen zieht meiner Meinung nach nicht.

Erstmal wirds wohl auch kein neues Gesetz geben. Die werden das schick auf dem Erlaß- oder Ausführungsbestimmungswege regeln.
Keine unmittelbare Außenwirkung - kein Beschwernis - keine Klage gegen die Dinger.

Ist doch viel einfacher als ein Gesetz für das man Mehrheiten braucht und gegen das man klagen kann.

Und dann noch in Kleinigkeiten 16 unterschiedliche Länderregelungen.

Schicke Prüfungen der richtigen Ermessensausübung mit Diskussionen ohne Ende.

Fröhliches Klagen durch die Instanzen. Wird Jahre dauern und bei Steuersachen zahlen die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht.

Und die Argumentation des FA ist doch ganz einfach:

Die Grundlagen für die Besteuerung haben sich geändert.
Ich bin nach dem Kfz.-Steuergesetz gezwungen einen neuen Bescheid zu erlassen. Ich hab keine Wahl, weil ich bei der Entscheidung nicht mal Ermessen hab. (müsste irgendwas bei §12 sein).

Und so entscheide ich wie mein Minister mich angewiesen hat (das werden sie natürlich nie schreiben, sondern behaupten sie haben rechtlich einwandfrei subsumiert und ihr eingeräumtes Ermessen fehlerfrei ausgeübet).

Grüsse

uwe