Hihi, genau dahin gehen meine Gedanken ja. Eins ist sicher, nachfordern ist nicht (siehe Gerichtsurteile zum Thema LKW-Umbauten vor ein paar Jahren). Zur Not zieh ich da auch vor Gericht.
Bin sehr gespannt wie die Formulierung des Steuerbescheides aussieht. Kommt es so wie ich (derzeit noch) vermute, werd ich den Bescheid auf jeden Fall vorab vom Anwalt prüfen lassen.
Kommt hingegen halt der Bescheid über die Hubraumsteuer wird zum 01.05. abgemeldet. So einfach is das. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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