Moin Rafael,
das ist nicht weiter verwunderlich weil das FA noch nach geltendem Recht den Bescheid zum Fälligkeitstermin (bei dir eben im März diesen Jahres) berechnen muss. Somit konnte da nix anderes kommen als ein Bescheid über die (neue) Gewichtssteuer. Der §23 Abs. 6 fällt ja erst zum 01.05. diesen Jahres. Somit wird es zunächst für die jenigen interessant die den Fälligkeitstermin im Mai haben.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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