Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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