Zitat
Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ah ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich denn die Nichtigkeit?

Soweit ich mich erinnere, ist schon länger her, gabs da mal klare Regelungen für die Nichtigkeit von Verwaltungsakten insbesondere Steuerbescheiden?

Und in welcher Rechtsgrundlage steht, dass Steuerbescheide bei Änderung der Rechstgrundlage oder Änderung der Besteuerungsgrundlagen nicht rückwirkend geändert werden können?

Würde mich brennend interessieren, denn wenn der Bescheid nichtig wäre, bräuchte man ja nichtmal Einspruch einlegen.

Grüsse

uwe