Hallo Thorsten,

naja, wär ja auch zu schön gewesen.

Ich kann mir allerdings kein Finanzamt vorstellen, was einfach so eine höhere Steuer von dir fordert. Mal so eben.

Ohne Steuerbescheid geht da gar nix.

In dem bayerischen Schreiben stand, so meine ich, auch ausdrücklich drin, das die Steuer gem. § XY KfzStG neu festzusetzen ist.

Neu festzusetzen bedeutet immer Änderungsbescheid oder neuen Steuerbescheid.

Grüsse

uwe