Ja, nur die Rechtslage ändert sich zum 01.05.2005.
Angenommen du bekommst jetzt nix oder nur die Zahlungsaufforderung und zahlst di alte Steuer, rettet dich das m.W. nicht davor, dass du vom FA, sagen wir mal im August, einen Bescheid mit neuer höherer Steuer ab 01.05.2005 bekommst und deftig nachzahlen musst.

Das halte ich als Nicht-Jurist grundsätzlich für möglich und würde es auch nicht von vorneherein als rechtswidrig bezeichnen wollen.

Dazu müsste sich mal ein berufener Steuerrechtler äußern.

Mal ganz abgesehen davon was nun wirklich in den Bundesländern passieren wird. Außer Bayern hat sich ja wohl noch niemand "geoutet"?

Grüsse

uwe