...was passieren wird, ist relativ einfach: Du bekommst im April die normale Zahlungsaufforderung.
Wenn z.B. am 15 April Dein Landesfinanzminister weiß, ab wann die neue Regelung wie aussieht, wird er bis zum 22.April seine Finanzämter anweisen, was zu tun ist. Die haben nichts Eiligeres zu tun, als Dir per S t e u e r b e s c h e i d mitzuteilen , daß die Kfz-Steuer ab..... neu festgesetzt wird auf.....EUR, zahlbar bis.....
Das war´s. Dafür brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Das läuft schon immer so(z.B. wenn wegen der Abgasnorm die Fzge höhergestuft werden). Für die Finanzämter ist das lediglich ein Verwaltungsakt(-vorgang). Das haben die alles fertig in der Schublade.
Und wenn das nicht am 15.April ist, dann eben 2 Wochen später, oder 4 oder.....
Als werde ganz ruhig und warte ab.
gruß
thomas