Ich würde sagen, der Wegfall von §23 6a ist zum 1.5.05 beschlossen.
Aber darüberhinaus noch keine weiteren Gesetzesänderungen, die die steuerrechtliche Anwendung des EU-Verkehrsrechts irgendwie einschränken. Also gilt die Richtlinie 70/156/EWG - 2001/116/EG so wie sie geschrieben steht. Korigiert mich, wenn ich mich täusche.