Moin, moin.
Neueste Info’s :

Seit 1. Mai werden im Aufsteigerland alle bisherigen Kombi’s mit mehr als 2,8 to zGG als PKW versteuert.
Fahrzeuge, die nach dem 1.5. fällig sind, müssen nachzahlen.
Einzige Ausnahme: WoMo’s; die bleiben zunächst wie bisher. Zunächst heißt, dass bei der Ende Mai stattfindenden abschließenden Referentenversammlung hier endgültig entschieden werden soll.
Sämtliche TÜV-Vorgaben (AF, LKW-Umbau) sind irrelevant, wobei LKW-Umbauten vom FA-Beamten im Einzelfall geprüft werden müssen (Sitze und Gurtverankerungen raus bzw. unbrauchbar, Trennwand, dauerhafte (verschweißte)Verblechung der hinteren Seitenfenster). Einzelkabiner-Pickup’s werden über Gewicht, Doppelkabiner über den Hubraum versteuert. Zugmaschinen müssen ebenfalls beim FA vorgeführt werden; wenn diese z.B. 5 Sitze haben, werden sie als PKW versteuert.
Außen vor bleiben die BFH-Vorgaben, wonach die Gesamtkonzeption des Herstellers für die Besteuerung maßgeblich ist. Bei der Prüfung der Größe der Ladefläche bleibt die sogenannte Mischfläche bei Kombi’s unberücksichtigt, d.h. sie wird als Personenbeförderungsfläche gezählt.

Soviel für heute.

Viele Grüße
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis