Hallo allerseits!
ich hab mir die originale EU richtlinie auch mal angesehen, und da steht ganz eindeutig drin, daß die Finanzbeamten nicht in der Lage sind die technischen gegebenheiten zu beurteilen sonder nur der Karftfahrzeugsachverständige, daß also dort ( Beim TÜV zB.) entschieden werden soll um was ein Fahrzeug es sich nun handelt! unsere Oberen haben aber geflissentlich diese sätze übersehen!
Tja da trifft es wieder mal die falschen!!
Es wird einem nun auch noch das ketzte Vergnügen vermiest. Dabei legen die wohnmobile und G´s sicher nicht die meisten km zurück! Zahlen aber die höchste Steuer!
Wo bleibt denn da die Gerechtigeit?
G-ruß
Michael <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />