Für alle die es Betrifft:

Zitat
Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Eine Jahressteuer mehr als 500 € kann in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich 3 v.H. entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 € Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich 6 v.H. möglich. Endet die Steuerpflicht vorzeitig, wird die Steuer für den Zeitraum bis zur Beendigung der Steuerpflicht neu festgesetzt; überzahlte Beträge werden erstattet.


Quelle


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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