Hallo,
eine Steuererhöhung muß nicht zum Zeitpunkt ihrer Einführung per Steuerbescheid angezeigt werden??
Das würde ja heißen, daß am 1.4.06 praktisch die doppelte Summe ohne Vorwarnung anfällt(für jemanden, der sich z.B. um den ganzen Krempel nicht kümmert...).
Halte ich für juristisch nicht korrekt....
gruß
thomas