habe heute meinen Landy erfolgreich beim TÜV auf M1-AF umtypisieren lassen. Nach erneuter Durchsicht der TÜV-internen Anweisung ist dem Prüfer aufgefallen, daß diese bis April befristet ist und er somit keine Probleme in Form einer Abmahnung bekomme kann. Ich muß dazu sagen, daß er (selbst Offroader-Fahrer) grundsätzlich sehr wohlwollend war und nur (verständlicherweise) keine Probleme mit seinen Vorgsetzten durch nichteinhalten einer Dienstanweisung bekommen wollte. Also: vielleicht können die M1-AF Interessierten Ihre Prüfer auch überreden, ehe per neuer Dienstanweisung diese Lücke evtl. wieder geschlossen wird.