Hallo Spike,
eine Nachforderung von KFZ-Steuer ist imho nicht zulässig. Als Grundlage hierfür sehe ich das Gerichtsurteil bezüglich der LKW-Umbauten vor einigen Jahren. Hier hat der Staat ebenfalls Rückwirkend Steuern nachgefordert (teilweise für die letzten 5 Jahre), einige werden sich sicher noch dran erinnern. Hier hat jedoch aufgrund einer Klage eines Betroffenen der Bundesfinanzgerichtshof entschieden das derlei Nachforderungen nicht zulässig sind. Meines Erachtens ist dieses Urteil hier als Präzidenzfall zu sehen und damit 1:1 anzuwenden. Da ich aber kein studierter Jurist bin kann ich für diese Behauptung natürlich keine Gewähr übernehmen.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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