Zitat
Das kann man ja nur sagen: Gratulation, Glück gehabt. Laut KraftStG werden eigentlich immer volle Monate berechnet, auch wenn die Karre nur einen Tag zugelassen ist.

Ich glaube das stimmt nicht ganz. Die Steuer wird Taggenau berechnet mit der Ausnahme des ersten Monats (ab der Anmeldung) für den man voll bezahlen muß.