um zur weiteren verwirrung beizutragen:

meiner bescheidenen kenntnis nach erlaubt das
KRAFTFAHRZEUGsteuergesetz eine rückwirkende steueränderung.

früher war das bis 4 jahre rückwirkend, ist, so glaube ich,
auf max. 2 jahre geändert worden.


wie gesagt, eine reine "hörensagen-gedächnisleistung" von
mir ohne anspruch auf juristische korrektheit.

@wl:

trete doch der proallrad-bewegung bei und widerspreche
dem steuerbescheid mal so aus reinem prinzip.

ich würde mir den spass erlauben... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

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