Nun ja,
durch die ausstehende Änderung des KFZ-Steuergesetzes
werden auch,da expliziet genannt,AF-Fahrzeuge nach
Hubraum versteuert.
Warte erstmal ab,bis diese Änderung abschließend
durchgelaufen ist.Dann erst ist wirklich klar,was geht
und was nicht geht.
Den TÜV-Eintrag kannst du wohl nur erzwingen.
Freiwillig wird der TÜV wohl kein Schriftstück
rausrücken,auf dem die Ablehnung der Prüfung
bescheinigt wird.
Gruß aus Berlin