LINK:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_109/06.html

Wir sind zwar schon Ende Mai 2005 - und das chaos lässt grüssen

.... sitzen ein chirurg, ein architekt und ein politiker zusammen und streiten sich darüber, was der älteste beruf der welt wäre ....
sagt der chirurg: gott hat aus adams rippe eva erschaffen - deshalb ist chirug der älteste beruf der welt ...
..."a geh her" entgegnet der architekt - "gott hat die welt aus dem kosmischen chaos erschaffen - "also war architekt der erste beruf der welt ...
... fällt der politiker dem architekten arrogant und selbstgefällig ins wort "ja und was meint ihr denn hat das ganze chaos geschaffen ... ????

ganz in diesem sinne

hib-Meldung
109/2005
Stand: 18.04.2005
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CDU/CSU verlangt "angemessene" Besteuerung der Wohnmobile

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich dafür stark, die "drastische Steuererhöhung" für Wohnmobile zu korrigieren. In einem Antrag (15/5248) fordert sie die Regierung auf, einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen vorzulegen, die keine "unverhältnismäßige" Belastung darstellt. Bisher konnten den Angaben zufolge Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit bei der Kfz-Steuer günstiger behandelt als die Pkw. Aufgrund dieser Vorschrift und Auslegung konnte auch für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen die günstigere Kfz-Besteuerung nach dem Gewicht beansprucht werden. Mit dem Ziel, die steuerliche Begünstigung von Geländewagen zu beseitigen, habe die Bundesregierung die Streichung dieser Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung veranlasst, so die Union. Über 300.000 Wohnmobilbesitzer müssten aufgrund dieses "rot-grünen Schnellschusses" mit einer erheblichen Erhöhung der Kfz-Steuer rechnen. Teilweise werde sie das Fünffache der bisherigen Belastung betragen, was eine "unzumutbare" Mehrbelastung darstelle. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten Eigentümer von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen so viel Steuern entrichten wie die Besitzer großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge nicht miteinander vergleichbar seien. Aber auch die Rückkehr zu gewichtsbezogenen Besteuerung verbiete sich wegen des EU-Rechts.

Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 28/05/2005 05:50.

Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"