merkwürdigerweise konnte man sogar noch im april 2005 seinen geländewagen beim TÜV auflasten - und keinen dort hat's mal eben gestört. - Geschäft ist Geschäft !!! - JEDOCH - Berichtigungen auf AF-Mehrzweckfahrzeug gemäß allseits bekannter EU-Richtlinie und Rechenformel ... > grösser als 136 kg - wurde von oben herab als Berichtigung des Fahrzeugbriefes nicht mehr gewährt. - Welcher Ausdruck wäre dafür mal eben am besten geeignet??? OK - Dann muss auf die Schnell halt doch ein neues Kfz-Steuergesetz her, in welchem die EU-Richtlinien steuerrechtlich so hingebogen werden, wie's mal grad eben passt. - Was wird ein LKW Katenwagen mit 5 Sitzplätzen mit 2.81 zul.GGW Steuer kosten? - Von 1991 bis 2001 was das steuerrechtlich noch ein LKW - 2001 im Rahmen des Auflastungsboom fielen diese Fahrzeuge durch das <als 2.81 Tonnen-Raster und wurden praktisch wie Kombinationskraftwagen behandelt. - Zwar blieb nach wie vor alles beim Alten - doch Sinn hat mir das noch nie gemacht.
Man darf gespannt sein - wie der nächste Bescheid mal eben ausschaut - denn die Finanzdirektionen wissen selber noch nicht so recht WIE ODER WAS IST WAS ???
gruss von franky
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"