merkwürdigerweise konnte man sogar noch im april 2005 seinen geländewagen beim TÜV auflasten - und keinen dort hat's mal eben gestört. - Geschäft ist Geschäft !!! -
JEDOCH - Berichtigungen auf AF-Mehrzweckfahrzeug gemäß allseits bekannter EU-Richtlinie und Rechenformel ... > grösser als 136 kg - wurde von oben herab als Berichtigung des Fahrzeugbriefes nicht mehr gewährt. -
Welcher Ausdruck wäre dafür mal eben am besten geeignet???
OK - Dann muss auf die Schnell halt doch ein neues Kfz-Steuergesetz her, in welchem die EU-Richtlinien steuerrechtlich so hingebogen werden, wie's mal grad eben passt. -
Was wird ein LKW Katenwagen mit 5 Sitzplätzen mit 2.81 zul.GGW Steuer kosten? - Von 1991 bis 2001 was das steuerrechtlich noch ein LKW - 2001 im Rahmen des Auflastungsboom fielen diese Fahrzeuge durch das <als 2.81 Tonnen-Raster und wurden praktisch wie Kombinationskraftwagen behandelt. - Zwar blieb nach wie vor alles beim Alten - doch Sinn hat mir das noch nie gemacht.

Man darf gespannt sein - wie der nächste Bescheid mal eben ausschaut - denn die Finanzdirektionen wissen selber noch nicht so recht WIE ODER WAS IST WAS ???

gruss von franky


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"