Baaah !
Ich breche!

Eben mit dem FA einer Taunusstadt telefoniert, der Mann verwies mich auf das Internet, Bundesfinanzministerium, KFZ Steuer und das alles als PKW versteuert wird.

….. Andere Kfz - darunter Lkw - mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t unterliegen einer nur auf das zulässige Gesamtgewicht bezogenen Steuer bis höchstens 210 € im Jahr……

Diesen Satz habe ich ihm dann langsam vorgelesen, ihn auf einen Zweisitzer Pick-up aufmerksam gemacht und Pritsche und nur zwei Sitzplätze, Zugfahrzeug und Hängerziehen bis 3,5t und darauf das wir alle nur Menschen sind….. das er aus einer Kuh keinen Elefanten machen kann, sprich LKW zu PKW.

Seine Antwort, der Rechner vergleicht die Fahrzeugdaten des KBA mit denen des FA und dann erstellt der Rechner den Steuerbescheid. Soweit so gut.

Ich meinte, ich komme vorbei, sie sehen, zwei Sitzplätze und nix mit Personenbeförderung.

…… guter Mann, sagte er, eine definitive Aussage werden sie nicht von mir bekommen, denn in vier Wochen sind wir schlauer. Oder frei Übersetzt, ich weiß auch nicht mehr und was soll ich ihnen erzählen.

Prima

07.06.2005
38 Tage nach dem 01.05.2005 dem Wegfall, keiner weiß was.

Amtsschimmel, hast du noch was Neues?

Ralfi