Zitat
Fakt ist, dass die derzeitige Sonderregelung für WoMo's rechtlich in der Luft hängt. Hier kann nur eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Abhilfe schaffen; die dazu notwendige Begründung (z.B., dass solche Fahrzeuge
nur sporadisch genutzt werden) würde einen Rattenschwanz von weiteren Problemen nach sich ziehen: was ist dann mit all den anderen Fahrzeugen, die nur hin und wieder genutzt werden. Werden die dann auch steuerlich begünstigt? Nach welchen Maßstäben wird festgelegt, was sporadisch ist und was nicht? Wer überprüft ob der Maßstab auch eingehalten wird oder nicht? Ein unsinniges Unterfangen.
... und für welchen Zweck es verwendet wird. Die WoMo's aus dieser Regelung herauszunehmen, würde bedeuten, die Grundlage des Steuerrechts in Frage zu stellen. Das für diese Fahrzeuge angestrebte Ziel ist nur durch Umlegung der Steuer auf den Sprit zu erreichen.

Amtsschimmel

...um es kurz zu fassen, nach Auffassung des NRW-Gesetzesentwurf, soll das WoMo auch vorwiegend als Transportfahrzeug gesehen werden, sprich Einrichtung, Lebensmittelvorrat, Kleidung! Und nicht als selten genutztes Personenkraftfahrzeug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> Damit wäre das geklärt. Leider hat sich der CIVD (Caravaning Industire Verband e.V.) dazu gemeldet und will mit den Ländern zusammen arbeiten, allerdings sind dessen ideen auch nicht viel besser <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" />
Sie vertreten auch das Modell des 40% Abschlages (bis 3,5t) und 50% (ab 3,5t), nur der Zeitraum ist anders gewählt., d.h. die volle Härte soll erst in etwa 10Jahren eintreten, somit sollten sich WoMo-eigner auf härtere Zeiten einstellen können. Der selbe Vorschlag kam allerdings schon von einer Arbeitsgruppe der Länder Bayern, BaWü und Hessen, diese sah die %-Regelung allerdings ab sofort vor.