Zitat
Die Begründung in Deinem Steuerbescheid, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig.
Festsetzung: "Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel"

Erläuterung: "Aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO wird ihr Fahrzeug ab dem 01.05.2005 nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraum, Schadstoffausstoß) besteuert"

Zitat
Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von PKW ist nach wie vor der Hubraum; dein Fahrzeug ist nach wie vor ein PKW.
Der Bescheid spricht von "LKW", bemisst aber trotzdem nach Hubraum unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) KraftStG

Die Bezeichnung "LKW" wäre ja ein Geschenk, wenn dann auch folgerichtig nach Gewicht besteuert würde. Insofern bin ich nicht böse, dass mein PKW jetzt ein LKW sei.

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Ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid macht aber nur Sinn, wenn man den offiziellen Erlass kennt, auf den sich das FA stützt.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die Besteuerung nach Hubraum, da LKW.

Zuletzt bearbeitet von kadege; 08/06/2005 14:58.

Gruß Klaus