Moin Stefan,
nur zur Klärung, das ist soweit OK als das es bezüglich Quad/ATV ein entsprechendes Urteil des BFH gibt wonach vierrädrige Fahrzeuge mit Motorradähnlichem Aufbau nach Hubraum und nicht nach Gewicht zu besteuern sind. Soweit so gut. Für rechtlich bedenklich bzw. gar unhaltbar halte ich allerdings die Nachforderung über einen Zeitraum von 4 Jahren.
So, dies aber nur als Erklärung am Rande, bitte jetzt keine Diskussion an dieser Stelle über Quads und Zgm.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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