Ich habe auf Nachfrage von einer Finanzamtsfrau in Hamburg, die für Kfz-Steuer zuständig ist, zum Thema Wohnmobilbesteuerung folgende Aussage erhalten:

Wenn nicht einfach nur der Steuersatz geändert wird, sondern die Besteuerungsgrundlage, gilt die neue Steuer erst mit Erhalt des neuen Bescheids. Keine Rückwirkung. Die gebe es nur, wenn lediglich der Steuersatz angehoben/gesenkt würde (also nicht mehr 12,20 € pro 200 kg, sondern z.B. 9,90 € smile.
Das würde natürlich für die Geländewagen auch gelten, wobei hier der Sachverhalt seit langem bekannt ist (spätestens seit Mai 2004, als es überall in der Presse war) und keiner sagen kann, er habe von nichts gewusst.

Bei den Womos ist es ja bis heute unklar, was passieren wird. Quer durch alle Parteien wird ja immer wieder behauptet, man wolle die Womo-Fahrer nicht stärker belasten etc. Die CDU in mindestens drei Ländern will aber definintiv mehr Kohle sehen.
Sobald da was klar entschieden ist, was erheblich teurer würde, wird mein Womo sofort stillgelegt. Falls dann eine Nachzahlung gefordert wird, gibts meiner Meinung nach gute Chancen, dass die unwirksam ist.

Bin kein Jurist.
Probiers vielleicht mal hier: Steuerrechts-Forum. Wenn Du Dein Problem so allgemein formulierst wie du das hier gemacht hast, könnte es sein, dass du eine Antwort bekommst.