Hallo Franky,

also tauchen wir tief in den EU-Abgasreglungsapparat und die (im europäischen Vergleich wohl komplexeste) deutsche Umsetzung ein:

1. was bedeutet das grosse A - hinter 98/69EG lll;A ???

Euro III und IV wurden in einer gemeinsamen Richtlinie, nämlich der 98/69/EG, verabschiedet. A steht für Euro III, B für Euro IV (in der RL waren das die Tabellenteile A und B)

2. Gültigkeitsdaten

Bei der PkW-Norm ist der Stichtag immer der 1.1., und zwar gibt es jeweils zwei Termine, die in sich nochmal gesplittet sind:
Fahrzeuge der Klassen M < 2500kg, N1-I und N1-II: Für Euro III war der 1.1.2000 Stichtag für neu genehmigte Fahrzeugtypen, der 1.1.2001 für die Erstzulassung von Fahrzeugen, die bereits früher genehmigten Typen angehören.
Fahrzeuge der Klassen M > 2500kg und N1-III: Jeweils ein Jahr später (1.1.2001 Typgenehmigung, 1.1.2002 Erstzulassung)

3. Nutzfahrzeuge

Bei Nutzfahrzeugen nach Nfz-Motortest wäre es jeweils der 1.10., aber das berührt uns hier nicht, weil ja eine PkW-Prüfung (Komplettfahrzeug am Rollenprüfstand) für leichte Nutzfahrzeuge herangezogen wurde - bis 3,5t stehen den Herstellern beide Wege offen. Die Nfz-Schlüsselnummer 54 ist die zu den PkW-Schlüsselnummern korrespondierende.
ABER: Es gibt auch eine PkW-Schlüsselnummer 54, und zwar für M1 < 2500kg für Fahrzeuge in der Euro III, 5L (< 120g/km CO2) und D4. Der TÜV hält das schon auseinander, aber bei vielen Listen bitte ich den "gelegentlichen viermalvier-Leser" um Vorsicht. Bei hubraumbesteuerten Fahrzeugen der Klasse M1 ist die Nfz-54 nicht relevant, die würde z.B. bei einem L200-Pickup mit gleichem Motor zum Tragen kommen.

3. Nachrüstungen

Da sind die Termine relativ unwichtig, wesentlich ist, was als Schlüsselnummer nach Einbau des Nachrüstsatzes eingetragen wird.

4. Der Pajero

Egal, welche Aufbauart eingetragen wird (also AF: Mehrzweckfahrzeug oder nicht), ist er nach heutigem Stand ein Fahrzeug der Klasse M1, die Schlüsselnummer fürs Hubraumsteuerberechnen ist also die 51. Wenn den Klagen des Vereins Erfolg beschieden ist, wäre M1-AF natürlich hilfreich, aber auch ein nicht näher bestimmter "PkW geschlossen" kann M1-AF sein, den vermeintlichen Widerspruch würde ich mich wegargumentieren trauen.
Nutzfahrzeug wird wegen der nationalen Regel "50%-Innenraumlänge für Ladegut" aus dem Pajero keiner, es sei denn, die hinteren Sitze fliegen raus, eine Trennwand wird eingebaut, etc. Machbar ist das, und unter Inkaufnahme von anderer Versicherung und dem leidigen Sonntags-Anhänger-Thema ist das die "wasserdichte und beschussfeste" Route aus der Hubraumsteuer raus.

...und wenn das jetzt alles zur Verwirrung beigetragen hat - bitte nachfragen.

Grüsse,
Peter