http://www.offenbach.de/Themen/Unte.../article/SteuersaetzeKraftfahrzeuge.html

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Nach einer kleinen Recherche hab ich folgenden Link erhalten, welcher unter der Fußnote 9)
verdeutlichen möchte, daß ..."diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe 98/68/EG ll oder ... römisch lll
"... nur die Euro 2 Abgaswerte ereichen würden, welche der EG.-Richtline 94/12 Eg und 96/69/Eg entsprechen ..."

Also hat man einen nach 98/69/EG lll entspr. PKW M1
-Schlüsselnummer *51

welches als leichtes Nutzfahrzeug N1 mit Schlüsselnummer *54 (steuerrechtlich Euro 4; .6)Fußnote in der ABE typisiert worden ist. -
6.) Kfz die D4 bzw. EURO 4 Grenzwerte einhalten, erhalten längsten bis 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306.78 € (Otto) 613.55 (Diesel) sofern die D4-Fahrzeuge vom dem 01.01.2001 bzw. EURO 4-Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

Man ist am Staunen ... denn so bekommt man obzwar mit einer technisch "lupenreinen Euro 3 lll als PKW steuertechnisch die Euro 2 auf's Aug' gedrückt. -

Merkwürdig, daß ein Kfz mit Schlüsselnummer *51 steuertechnisch offensichtlich nur einer Euro 2 zu verbuchen ist -
mit einer Schlüsselnummer *54 jedoch sogar Werte für eine Euro 4 einfährt.
Wohlgemerkt !!! EIN UND DAS SELBE FAHRZEUG !!!

Eine ehrlich "Saubere Sache ..." - so könnt man sagen -

Gruß von Franky

Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 08/07/2005 19:31.

Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"