Zitat
...diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe 98/68/EG ll oder ... römisch lll... nur die Euro 2 Abgaswerte ereichen würden, welche der EG.-Richtline 94/12 Eg und 96/69/Eg entsprechen.Also hat man einen nach 98/69/EG lll entspr. PKW M1-Schlüsselnummer *51 welches als leichtes Nutzfahrzeug N1 mit Schlüsselnummer *54 (steuerrechtlich Euro 4; .6)Fußnote in der ABE typisiert worden ist. -6.) Kfz die D4 bzw. EURO 4 Grenzwerte einhalten, erhalten längsten bis 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306.78 € (Otto) 613.55 (Diesel) sofern die D4-Fahrzeuge vom dem 01.01.2001 bzw. EURO 4-Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

Finanzministerium


Mal im Ernst, wird Zeit, daß denen mal einer klarmacht, wie es inzwischen um ihren Geisteszustand bestellt ist..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />


Viele G-rüße
Matthias