ADAC: Gewichtssteuer nur noch für Lkw und Wohnmobile

Mitteilung vom 08.07.2005

Für Besitzer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen gilt seit dem 1. Mai wie für alle anderen Pkw auch die Hubraumsteuer. Darauf macht der ADAC in einer Mitteilung aufmerksam. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Fahrzeugnutzung privat, gewerblich oder zum Transport von Gütern erfolge. Nur Fahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen. Laut dem ADAC sollten daher Halter von Pkw oder Kombi, die ihre Fahrzeuge für eine Gewichtsbesteuerung auflasten ließen, prüfen, ob sie durch eine Ablastung des Fahrzeugs und damit der Eintragung der ursprünglichen Schadstoffschlüsselnummer wieder in eine günstigere Steuerklasse kommen können. Weiterhin bestehen bleibt laut dem ADAC die Möglichkeit, Geländewagen, Kleinbusse und Vans mit mehr als 2,8 Tonnen zu einem Lastkraftwagen umzubauen und eintragen zu lassen, um auch künftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Ansprechpartner für einen Umbau ist unter anderem die DEKRA.

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Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 13/07/2005 16:35.

Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"