allen gerüchten zum trotze ist heute, 11 wochen nach dem außerkraftrteten des besagten paragraphen noch keine rechtsverbindliche und eindeutige, geschweige denn einheitliche regelung gefunden.
die länder und gemeinden wurschteln sich anscheinend nach gutdünken durch, da macht jedes land, ja jede gemeinde, was anderes.
die ganzen pressemitteilungen tragen nur der allgemeinen verwirrung bei, zur klärung des sachverhaltes wird anscheinend die zuständige judikative ein urteil fällen müssen.
bis dahin werden wir mit kraut und rüben leben müssen.
kleiner tip am rande: diejenigen, die sich über einen "kleinen" steuerbescheid freuen tun gut daran, die maximal fällige steuerschuld anzusparen. steuerforderungen können unvermittelt und rückwirkend eigefordert werden. wohl dem, der die kohle auf der hohen kante hat, andernfalls droht vollstreckung.
und wenn man die kohle gespart hat und nicht braucht: um so besser, dann kann der nächste urlaub mit dem heissgeliebten 4-wheeler etwas üppiger ausfallen.