Zitat
Moin,
nette Geschäftsidee für dich, Andreas.
Leider wird das nix, denn einem deutschen Staatsbürger ist es nicht gestattet, ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Bereich der deutschen STVO zu bewegen, ohne dass er zusätzlich Steuern zahlt. Wir man erwischt, ist das der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Man kann das ausländische KFZ pauschal versteuern und das Fahren für eine begrenzte Zeit legalisieren, dauerhaft ist das Privatpersonen nicht möglich.
Allerdings darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf einen selber zugelassen sind, zunächst legal in D fahren. D.h. der Halter muß zumindest einen Nebenwohnsitz im entsprechenden Land haben. Allerdings ist es nicht mehr legal, wenn die Karre dauerhaft (länger als 6 Monate) in D steht. Dazu bedarf es aber eines Nachweises, dass dem so ist, also z.B. mißlebige Nachbarn oder sowas. Absolut rechtlich wasserdicht ist das dauerhafte Fahren mit ausländischem Kennzeichen nicht möglich. Grauzonen sind da und solange es nicht zuviele machen dürfte da einiges gehen.

Gruß
Jens


Nach Aussage des Zoll ist es kein Steuervergehen mehr, wenn man als Deutscher ein Fahrzeug, welches in der europäischen Union zugelassen ist, führt.
Hatte ich erst vor einem Monat mit dem Zoll Hamburg geklärt.



Atze


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