Es gibt eine Entscheidung des EuGH, allerdings ging es da um den Firmenwagen, den ein belgisches Unternehmen seinem niederländischen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt hatte. Wenn der Fahrzeughalter, in dem Fall die Firma, keinen Sitz im "Zielland" hat, wird am Firmensitz zugelassen, betrieben, versteuert und aus.

Viel Spaß beim Firmengründen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Grüsse,
Peter