siehe ADAC Meldung

und überhaupt bist Du mit einem Womo hier besser aufgehoben.

Fakt ist jedenfalls, dass für Wohnmobile keine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, weil ihre Gewichtsbesteuerung mit §23 Abs 6a nichts zu tun hatte. Allenfalls die Hubraumsteuer für leichte Womo hatte was damit zu tun (Grundsatzurteil von 1983).
Wenn Deine Karre nach wie vor "Sonstiges Fahrzeug" ist, ist die Lage eh klar, denn die werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Grundlage für die versuchte Hubraumbesteuerung für Womos in CDU-Ländern kann nur die vielzitierte EU-Richtlinie sein, nach der Womos nun als PKW angesehen werden. Die gibts aber schon seit 2001. Wenn in Deinem Bescheid "Sonstiges Kfz" steht, muss nach Gewicht besteuert werden. Nur Pkw werden nach Hubraum besteuert.