So, gestern hatte ich Besuch von der mobilen Kontrollgruppe des Zoll, die habe ich befragt, ob die mir die entsprechende Rechtsgrundlage nennen können.
Es gibt die Anweisung, dass in der EU zugelassene Fahrzeuge mit deutschem Fahrer großzügig zu behandeln sind, das heißt,es ist nicht strafbar, sein Fahrzeug in der EU anzumelden, um in D zu fahren. er selbst würde seinen Pkw Diesel jetzt in Spanien anmelden und dann in D benutzen.
Die Rechtsgrundlagen will er mir in der nächsten Woche mailen.
Deutsche würden so gut wie nie auf Heizöl kontrolliert, hat er noch zusammenhanglos gesagt....Aber wenn, ist der Arsch ab, wenn man das mal so ausdrücken will.

Atze


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